Allgemeine Geschäftsbedingungen des Wettbewerbs
Berechtigung: Der Wettbewerb steht allen Personen offen, die in der Schweiz wohnhaft sind und mindestens 18 Jahre alt sind. Mitarbeiter des Veranstalters und seiner Partner sowie deren unmittelbare Familienmitglieder sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
Teilnahmebedingungen: Um teilzunehmen, müssen die Teilnehmer ein Weinreise-Set kaufen und ihre Teilnahme bestätigen, indem sie den im Set enthaltenen QR-Code scannen und auf die dedizierte Wettbewerbsseite zugreifen.
Wettbewerbsdauer: Der Wettbewerb beginnt zum angekündigten Startdatum und endet zum angegebenen Abschlussdatum auf der Website des Veranstalters. Alle nach dem Abschlussdatum eingegangenen Teilnahmen werden nicht berücksichtigt.
Gewinnerauswahl: Der Gewinner des Hauptpreises wird durch eine Ziehung unter allen teilnahmeberechtigten Teilnehmern ausgewählt. Die Ziehung erfolgt zufällig und wird von einem Vertreter des Veranstalters überwacht.
Preis: Der Hauptpreis besteht aus einem Weinreise-Wochenende im Kanton Waadt im Wert von über 500.- CHF. Der Preis umfasst eine Weinreise-Aktivität, eine Mahlzeit sowie eine Übernachtung in einem ausgewählten Hotel. Ein Umtausch oder Transfer des Preises ist nicht gestattet, und der Preis kann nicht gegen Bargeld eingetauscht werden.
Benachrichtigung des Gewinners: Der Gewinner wird per E-Mail innerhalb von 3 Tagen nach dem Ziehungsdatum benachrichtigt. Kann der Gewinner nicht innerhalb von 5 Tagen nach dem ersten Benachrichtigungsversuch kontaktiert werden, wird ein anderer Gewinner ausgewählt.
Akzeptanzbedingungen: Die Teilnahme am Wettbewerb setzt die uneingeschränkte Zustimmung zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen voraus. Jeder Teilnehmer, der diese Bedingungen nicht einhält, wird automatisch disqualifiziert.
Haftungsbeschränkung: Der Veranstalter des Wettbewerbs haftet nicht für Verluste, Schäden, Kosten oder Ausgaben, die sich aus der Teilnahme am Wettbewerb oder der Annahme, Nutzung oder missbräuchlichen Nutzung des Preises ergeben.
Änderung oder Stornierung: Der Veranstalter behält sich das Recht vor, den Wettbewerb bei höherer Gewalt oder unvorhergesehenen Umständen ohne Vorankündigung oder Haftung zu ändern, zu verlängern, zu verkürzen oder abzusagen.
Anwendbares Recht: Der Wettbewerb unterliegt schweizerischem Recht. Alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Wettbewerb unterliegen der ausschließlichen Zuständigkeit der zuständigen Gerichte.